So halten Sie Ihren Rücken gezielt gesund und beugen Muskel-Skelett-Erkrankungen vor
Das beste Mittel gegen Schmerzen im Bewegungsapparat ist vorzubeugen – indem Sie am Arbeitsplatz anfangen und von Anfang an möglichst rückengerecht und nach ergonomischen Gesichtspunkten arbeiten.
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind gesetzlich verpflichtet Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen. Dazu gehört auch, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erforderliche Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen und die Benutzung zu erklären.
Auch die Beschäftigten sollten einen Blick auf ihren Arbeitsplatz werfen und die Verhältnisse betrachten, unter denen sie arbeiten – vieles lässt sich leicht ändern:
- Benutzen Sie konsequent vorhandene Hilfsmittel, um Belastungen zu senken, bevor Sie etwas Schweres heben oder tragen. Prüfen Sie, ob sich damit Ihre vorhandenen Belastungen reduzieren lassen.
- Achten Sie auf günstige Körperhaltungen und gestalten Sie Ihr Arbeitsumfeld ergonomisch.
- Achten Sie auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Belastung und Entlastung – und setzen Sie Grenzen.
Gestalten Sie Ihren Arbeitsplatz nach dem TOP-Prinzip
Wie arbeitet man ergonomisch? Was senkt Belastungen und beugt Beschwerden vor? Für eine wirkungsvolle Prävention empfiehlt die BGW einen ganzheitlichen Ansatz, mit dem Belastungen ermittelt und gezielt geeignete und aufeinander abgestimmte Maßnahmen geplant werden.
TOP: Schutz auf allen Ebenen
- Bei belastenden Tätigkeiten sollten Sie zunächst prüfen, ob technische Lösungen die Beanspruchung verringern (z. B. Lifter, höhenverstellbare Arbeitseinrichtung).
- Lässt sich mit technischen Maßnahmen die Situation nicht vollständig verbessern, suchen Sie nach Lösungen auf organisatorischer Ebene: Ist es z. B. möglich, anstrengende Tätigkeiten gleichmäßig auf alle Beschäftigten zu verteilen?
- Weitere präventive Maßnahmen setzen auf der persönlichen Ebene an, auf der die Beschäftigten selbst etwas ändern können – etwa durch rückengerechtes Arbeiten, Hilfsmittel einsetzen oder Schulungen wahrnehmen.
Copyright und Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)