Infektionsschutz und Hygiene

Informationen zum Infektionsschutz



Die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wurde am 28. September 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Verordnung trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und wird vorzeitig am 2. Februar 2023 außer Kraft treten.

Bitte beachten Sie die länderspezifischen Vorgaben zu den Corona-Regeln die teilweise in abweichender Form gelten.

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Die Arbeitsschutzberater – Roth GmbH